Formalia

Ilas Cabrera  

Preise

Die Preise unserer Törns sind immer etwas unterschiedlich, entscheidend ist aber hier welches Revier, wie viele Tage, welcher Service usw. verlangt wird.

Die Kosten für Verpflegung sind von Crew zu Crew verschieden. Aus der Bordkasse werden Verpflegung, Hafengebühr usw. beglichen. Diese Bordkasse wird in der Regel von einem Crewmitglied verwaltet. Bei "Ebbe" wird nachgeschossen. Der Skipper ist von der Einzahlung in die Bordkasse befreit. Am Abend gehen wir gerne mal in Restaurants, aber auch sehr beliebt sind unsere Grillabende an denen wir nicht selten selbst gefangene Fische oder auch zu-gekaufte Garnelen anbieten. Die Kosten dafür bezahlt jeder selbst. Auch der Skipper. Welche Restaurants hier ausgewählt werden bestimmt die Crew zusammen. Meine Erfahrung zeigt an dieser Stelle teuer ist nicht immer gut, ganz im Gegenteil, meine Herausforderung liegt darin, die interessanten Restaurants herauszufinden, wo das Preis- Leistungs- Verhältniss noch stimmt.
Gerne arbeiten wir auch für größere Gruppen einen Törn aus, hier ist es ratsam einen Kostenplan zu erstellen. Der Törn kann (im Rahmen der Möglichkeiten) mehr nach den Wünschen der Gruppe erfolgen. Zum Beispiel Plattbodenschiff im Ijsselmeer.

Alle Geräte und Einrichtungen, sowie das Beiboot mit Außenborder stehen uns, kostenlos zur Verfügung. Die Kosten für Treibstoff werden durch die Bordkasse beglichen. Bettwäsche befindet sich an Bord. Bei einem Aufenthalt länger 7 Tage gibt es einen zweiten Satz Bettwäsche. Eine Unfallversicherung für die Teilnehmer und die Kautionsversicherung sowie Skipperhaftpflichtvers. sind durch die Törnkosten abgedeckt.

Teilnahmebedingungen für einen Segeltörn

1. Die Teilnehmer sind Mitglieder einer Segelcrew und nehmen an einem sportlichen Unternehmen unter Kostenbeteiligung teil. Sie schließen keinen Beförderungsvertrag ab.
2. Der Teilnehmer verzichtet für die Dauer des Törns auf Ersatzansprüche für Personenschäden und für Schäden an persönlichem Eigentum, gegenüber allen auf dem Schiff befindlichen Personen, soweit die Schäden nicht von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt oder auf vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Teilnehmer versichert, daß er gesund ist und schwimmen kann.
3. Die seemännischen Verhaltensregeln an Bord müssen beachtet werden. Sie werden auf dem Schiff in der Praxis geübt.
4. In seemännischen Belangen ist dem Skipper oder seines Vertreters Folge zu leisten. Dies ist notwendig zur Sicherheit der Crew und des Schiffes.
5. Sollte infolge widriger Umstände, wie z.B. Ausfall des Schiffsführers während des Törn, höhere Gewalt (schlechtes Wetter, Sturm etc.) oder anderer unvorhersehbarer Umstände, der Törn vorzeitig zu Ende gehen, besteht ein nur angemessener Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
6. Die Fahrtroute wird mit der Crew besprochen und so durchgeführt, wie es die Mehrheit wünscht, es sei denn, es bestehen Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der Crew oder des Schiffes. In diesem Fall bestimmt der Skipper.
7. Dem Teilnehmer ist bekannt, daß der Skipper im Fall von schweren persönlichen Differenzen oder schwerwiegender Nichtbeachtung der seemännischen Sicherheitsregeln, die Crew und Schiff gefährden, eines oder mehrere Mitglieder der Crew vom Schiff verweisen kann, ohne daß ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr oder auf eventuell entstehende zusätzliche Kosten besteht.
8. Lifebelts und Schwimmwesten müssen im Interesse der Sicherheit unverzüglich angelegt werden, wenn dies von der Schiffsführung angeordnet wird.
9. Verluste von Schiffsausrüstung und während des Törns von Mitgliedern der Crew am Schiff verursachte Schäden werden von einer Kautionsversicherung getragen diese Kosten sind in den Teilnehmerkosten enthalten.
10. Bei Nichtteilnahme am Törn, egal aus welchen Gründen, gelten folgende Stornogebühren: .
- bis 22 Tage vor Törnbeginn 15% des vereinbarten Preises
- ab 21 bis 7 Tage vor Törnbeginn 40% des vereinbarten Preises
- ab 6 Tage vor bis Törnbeginn 80% des vereinbarten Preises
Ersatz ist mit Zustimmung des Skippers möglich. Dem Teilnehmer ist es unbenommen, den Nachweis zu führen, daß keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die o.a. Gebühren.
11. Bei Beginn des Törns wird von der Crew eine Bordkasse eingerichtet. Aus ihr werden die Kosten für Verpflegung bezahlt. Der Skipper ist traditionsgemäß von der Einzahlung befreit.